Allgemeine Geschäftsbedingungen der Metalit AG

1 Allgemeines

Für die Aufträge gelten bis zum Widerruf ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern zwischen dem Besteller/Abnehmer und der Metalit AG nicht übereinstimmend und schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Zusätzliche mündliche Abmachungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

Zu den vorliegenden allgemeinen Bedingungen in Widerspruch stehende Bedingungen des Bestellers/Abnehmers gelten nur, wenn sie von der Metalit AG schriftlich anerkannt worden sind.

2 Aufträge

Mit der Auftragserteilung anerkennt der Besteller diese allgemeinen Bedingungen. Alle Aufträge gelten dann als gültig, wenn deren Annahme von der Metalit AG schriftlich bestätigt worden ist. Mündliche oder telefonische Abmachungen sowie Änderungen erteilter Aufträge haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von der Metalit AG schriftlich bestätigt wurden. Nach Absendung der schriftlichen Bestätigung durch die Metalit AG, was auch per Fax oder E-Mail erfolgen kann, können die Aufträge vom Besteller nur dann noch widerrufen oder geändert werden, wenn die Metalit AG einen Widerruf oder einer Änderung aufgrund des Standes der Vorarbeiten  och schriftlich zustimmen kann. Aufgelaufene Kosten bei Widerruf und Mehrkosten bei Änderungen sowie die volle Schadloshaltung nach Art. 377 OR gehen zulasten des Bestellers. Einzelangaben in den schriftlichen Bestätigungen der Metalit AG gehen den allgemeinen Bedingungen vor.

3 Lieferung

Lieferungen an und für den Besteller, soweit sie nicht durch die Metalit AG ausgeführt werden, reisen ohne anders lautende Vereinbarung stets auf Risiko und Gefahr des Bestellers. Erfüllungsort ist das Domizil der Metalit AG. Lieferungen, die von der Metalit AG ausgeführt oder im eigenen Namen organisiert werden, reisen auf Risiko und Gefahr der Metalit AG.

4 Lieferfristen

Die vom Besteller angegebene Lieferzeit stellt nur eine annähernde Angabe dar und ist  für die Metalit AG nicht bindend. Die Metalit AG ist bestrebt, den terminlichen Wünschen  soweit als möglich entgegen zu kommen. Lieferfristen werden nur dann garantiert, wenn sie schriftlich von der Metalit AG bestätigt werden. Der Beginn der Lieferfrist setzt die Klarstellung aller technischen Details durch den Besteller voraus.

5 Lieferverzug

Die Lieferung erfolgt zum bestätigten Auslieferungstermin. Wird die Lieferfrist um mehr als 10 Tage überschritten, so ist der Besteller nach Ablauf einer der Metalit AG schriftlich zu erteilenden Nachfrist von 20 Tagen nach Eingang des Schreibens zum Rücktritt berechtigt. Bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht verhindert werden konnten oder nicht im Einflussbereich der Verkäuferin liegen, wie z.B. Streik, Aussperrung, Ereignisse höherer Gewalt, Rückstand im Bauprogramm sowie weitere von der Metalit AG nicht beinflussbaren Umstände, verlängert sich die Lieferfrist auch innerhalb eines Lieferverzuges angemessen. Im Fall der Nichteinhaltung verzichtet der Besteller auf die Geltendmachung irgend welcher Ansprüche gegenüber der Metalit AG.

6 Preise

Maßgebend sind die vereinbarten, oder mangels Vereinbarung diejenigen Preise, die am Tag der Auslieferung gemäß aktueller Preisliste der Metalit AG Gültigkeit haben. Die Preise verstehen sich rein netto ab Werk Metalit AG. Transportkosten, Mehrwertsteuer, Verpackungskosten und zusätzliche Kosten werden separat ausgewiesen.

7 Zahlung

Sofern nichts anderes vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen: Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Faktura-Datum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Der Besteller kann nur verrechnen, wenn seine Forderung fällig und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist und wenn die zu verrechnende Gegenforderung aus dem gleichen Geschäft beruht. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Verrechnung mit irgendwelchen anderen Forderungen ist ausgeschlossen.

8 Zahlungsverzug

Ist der Besteller mit der Zahlung in Verzug, ist die Metalit AG berechtigt, ab Mahnung einen Verzugszins von 7% zu verlangen. Alle unrechtmäßigen Abzüge werden nachbelastet. Gelangt der Besteller in Verzug oder ist er zahlungsunfähig, so hat die Metalit AG das Recht, vom Liefervertrag zurückzutreten und allfällige weiter Aufträge zu annullieren und die Ware zurückzubehalten, bis die fälligen Rechnungen bezahlt sind.

9 Gewährleistung

Die Metalit AG sichert zu, dass die Ware mit Sorgfalt produziert, beschafft, bearbeitet und ausgewählt worden ist und somit keine Mängel aufweisen sollten, die ihren Wert oder deren Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch erheblich einschränken oder aufheben. Hat die gelieferte Ware Mängel, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem vorausgesetzten Gebrauche aufheben oder erheblich mindern, oder fehlen zugesicherte Eigenschaften, so hat der Besteller das Recht, die Ware zu bemängeln und unter Ansetzung einer angemessenen Frist fehlerfreien Ersatz oder die Nachbesserung zu verlangen.

Darüber hinaus hat der Besteller keine weiteren Ansprüche gegenüber der Metalit AG. Das Wandelungs- und Minderungsrecht wird somit ausgeschlossen. Der Besteller ist nicht befugt, Zahlungen aufgrund von Beanstandungen zurückzubehalten.

10 Mängelrüge

Der Besteller hat die Lieferung sofort nach Erhalten einer eingehenden Kontrolle zu unterziehen und dabei festgestellte Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware der Metalit AG ordnungsgemäss und schriftlich mitzuteilen. Spätere Reklamationen werden nur entgegengenommen, wenn die Mängel im Zeitpunkt der Ablieferung trotz ordentlicher Prüfung nicht erkennbar waren.

Nach Eingang der rechtzeitig erfolgten Mängelrüge behält sich die Metalit AG die Möglichkeit vor, den mitgeteilten Mangel bzw. Schaden durch eigene Mitarbeiter oder Experten ihrer Wahl überprüfen zu lassen.

11 Toleranzen

Für die Toleranzen bei den Elementabmessungen, beim Durchhang, bei der Rechtwinkligkeit, bei den Höhen der Aufkantung, bei der Lochung, bei der Breitenabweichung, bei der Längenabweichung sowie bei den Oberflächen und Farbtoleranzen gelten die Angaben der TAIM für Qualitätsstandard für Metalldecken. Der Besteller bestätigt, dass er Kenntnis von diesem Qualitätsstandard hat.

Änderungen in Bezug auf Materialzusammensetzung, Konstruktion, Modelle und Maße bleiben vorbehalten, sofern dadurch die vereinbarte Qualität keine Verschlechterung erfährt. Bei Nachlieferungen müssen größere Farbtonabweichungen vom Besteller akzeptiert werden.

Fertigungsbedingte Überlieferungen werden in Rechnung gestellt und berechtigen den Besteller nicht zu Abzügen oder Beanstandungen. Als maximale Überlieferungen sind in Abhängigkeiten von der bestellten Stückzahl pro Position zulässig:

  • Bestellmenge bis 10 Stück: max. 1 Stück
  • Bestellmenge 11–50 Stück: max. 2 Stück
  • Bestellmenge 51–100 Stück: max. 3 Stück
  • Bestellmenge 101–500 Stück: max. 5 Stück
  • Bestellmenge über 500 Stück: max. 10 Stück

12 Haftung

Die Metalit AG übernimmt nur für absichtlich oder grobfahrlässig zugefügte, direkte Schäden im Zusammenhang mit der Erfüllung ihres Vertrages eine Haftung. Jede weitere Haftung oder Verpflichtung, insbesondere für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter etc. wird hiermit ausdrücklich wegbedungen.

13 Anwendbares Recht/Gerichtsstand

Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die Parteien den Geschäftssitz der Metalit AG. Die Metalit AG behält sich vor, gegen den Besteller an dessen ordentlichen Gerichtsstand vorzugehen.

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Büron, 01.07.2019

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